Wieder Tempo 30 km/h

 

Die Gemeinde hat das Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit für die Gemeindestraße in der Ortslage Langendembach festgesetzt. Die Gemeinde hielt die Realisierung von Tempo 30 auf der Strasse  in Langendembach für äußerst wichtig, da es in vielen Bereichen keine oder nur sehr schmale Bürgersteige gibt, was die Passanten häufig zwingt, sich auf der Straße zu bewegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung bedeutet aus diesem Grund mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Kinder und bewegungseingeschränkte ältere Menschen. Weiterhin führt sie zu einer Erhöhung der Lebensqualität durch eine Reduzierung des damit verbundenen Lärmpegels.
24.04.2015