Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

 

Bei der Bürgermeisterwahl am 18. September 2011 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Langenorla Verhältniswahl

Zahl der Wahlberechtigten:                                     1134

Zahl der Wähler:                                                        738
Zahl der ungültigen Stimmabgaben:                            10
(Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:                              728
(Stimmzettel)

 

 

Kennwort des                                  Vor- und Nachname      Stimmen        gewählt ist1'
Wahlvorschlages_____________ der Bewerber________________________________

 

Bündnis                                                  Georg Graven                          589                 x

Gemeinde Langenorla

Fröhlich                                                  Lars Fröhlich                         139

 

1) Der/die Gewählte ist durch x gekennzeichnet. Eine Stichwahl findet nicht statt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz anfechten.

 

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Langenorla, den 21.09.2011

 

Kupke

Wahlleiterin